Geschäftsraume sind Gebäude, die zur Nutzung für Industrie oder Handel vorgesehen sind. Diese Gebäude können sowohl für die Güterverkehrslogistik als auch zur Zwischenlagerung oder Lagerung von Waren sowie zur Kühllagerung genutzt werden. Zu dieser Kategorie zählen natürlich auch Logistikplattformen, die als Umlade- und Komissionierungsstelle dienen, ebenso wie Fertigungsstätten oder andere Fabriken.
Diese Räumlichkeiten müssen allgemeinen Baunormen sowie, in bestimmten Fällen, Sonderbestimmungen im Hinblick auf Sicherheit und Hygiene entsprechen. Die europäische Vereinigung hat stark dazu beigetragen, dass ein einheitliches Regelwerk erstellt werden konnte. Dadurch entstand ein länderübergreifendes Angebot und die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen im Europäischen Wirtschaftsraum konnte verbessert und weiterentwickelt werden.
Schließlich ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Art der Räumlichkeit und die vorgesehenen Geschäftsaktivitäten zusammenpassen. Wenn Umbauarbeiten notwendig sind, wird deshalb empfohlen, den Rat eines Experten, anerkannten Architekten oder einer städtischen Informationsstelle einzuholen, damit die Konformität der Änderungen bestätigt wird. Sollte das Gebäude dazu bestimmt sein, Besucher zu empfangen, muss von Beginn des Geschäftsbetriebs an ein behindertengerechter Zugang zur Verfügung stehen. Andernfalls droht eine Betriebsunterbrechung bis zur Anpassung des Gebäudes an die geltenden Gesetze.













